Private Krankenverischerung

Die Private Krankenverischerung wird in erster Linie von Personen genutz, für welche keine Mitgliedschaftspflicht in der Gesetzlichen Krankenverischerung besteht. Hierzugehören zum Beispiel Selbständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte, welche Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen.

Die Pkv berechnet die Prämien im Gegensatz zu der Gesetzlichen Variante unabhängig vom Einkommen des Vn. Der Vertragsabschluss ist sehr stark von Gesundheit und Alter des Verischerungsnehmers abhängig.

Die Leistungen von Privaten Krankenverischerungen unterscheiden sich je nach Tarif und Gesellschaft. Auch die Pkv unterscheidet sich in Leistungsumpfang stark von der Gkv.

So haben alle gesetzlich krankenversicherten bei gleichem Status den selben Leistungsanspruch, allerdings weden einige Leistungen nicht oder nur gar nicht übernommen. Privat Krankenversicherte können durch anpassung des Leistungsspektrums ihren Beitragssatz anpassen, können jedoch nur mit hohem finanziellen Aufwand zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Außerdem müssen privat Krankenversicherte grundsätzlich keine Praxisgebühren entrichten.
Die private Krankenversicherung bietet für all diejenigen, welche nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen eine echte Alternative.